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   VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398   

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VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398 (https://dejure.org/2021,13272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2021 - 15 CS 21.398 (https://dejure.org/2021,13272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2021 - 15 CS 21.398 (https://dejure.org/2021,13272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5
    Betrieb einer Mobilfunksendeanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5
    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Baugenehmigung; Mobilfunkanlage; Nachbarklage

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5
    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung von Baugenehmigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.980

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Funksendemast

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398
    Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 11. Januar 2021 den Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO) der gegen die Baugenehmigung erhobenen Klage (Au 5 K 20.980) abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie im Klageverfahren (Au 5 K 20.980) und auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung - soweit ein Verstoß gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird - geklärt, dass zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Gebots der Rücksichtnahme auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückzugreifen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.) und die 26. BImSchV hinsichtlich elektromagnetischer Felder die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisiert und die dort festgelegten Grenzwerte von Rechts wegen unverändert nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß sind (vgl. zuletzt z.B. BVerwG, U.v. 12.11.2020 - 4 A 13/18 - juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.2019 - 4 A 5/18 - juris Rn. 87 m.w.N.; BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - juris Rn. 49 ff. m.w.N.; vgl. ferner BayVerfGH, E.v. 18.3.2020 - Vf. 17 - VII - 18 - BayVBl 2020, 372 ff. = juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung - soweit ein Verstoß gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird - geklärt, dass zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Gebots der Rücksichtnahme auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückzugreifen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.) und die 26. BImSchV hinsichtlich elektromagnetischer Felder die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisiert und die dort festgelegten Grenzwerte von Rechts wegen unverändert nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß sind (vgl. zuletzt z.B. BVerwG, U.v. 12.11.2020 - 4 A 13/18 - juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.2019 - 4 A 5/18 - juris Rn. 87 m.w.N.; BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - juris Rn. 49 ff. m.w.N.; vgl. ferner BayVerfGH, E.v. 18.3.2020 - Vf. 17 - VII - 18 - BayVBl 2020, 372 ff. = juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung - soweit ein Verstoß gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird - geklärt, dass zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Gebots der Rücksichtnahme auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückzugreifen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.) und die 26. BImSchV hinsichtlich elektromagnetischer Felder die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisiert und die dort festgelegten Grenzwerte von Rechts wegen unverändert nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß sind (vgl. zuletzt z.B. BVerwG, U.v. 12.11.2020 - 4 A 13/18 - juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.2019 - 4 A 5/18 - juris Rn. 87 m.w.N.; BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - juris Rn. 49 ff. m.w.N.; vgl. ferner BayVerfGH, E.v. 18.3.2020 - Vf. 17 - VII - 18 - BayVBl 2020, 372 ff. = juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 CS 21.398
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung - soweit ein Verstoß gegen das nachbarschützende bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird - geklärt, dass zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Gebots der Rücksichtnahme auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückzugreifen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.) und die 26. BImSchV hinsichtlich elektromagnetischer Felder die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisiert und die dort festgelegten Grenzwerte von Rechts wegen unverändert nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß sind (vgl. zuletzt z.B. BVerwG, U.v. 12.11.2020 - 4 A 13/18 - juris Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.2019 - 4 A 5/18 - juris Rn. 87 m.w.N.; BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - juris Rn. 49 ff. m.w.N.; vgl. ferner BayVerfGH, E.v. 18.3.2020 - Vf. 17 - VII - 18 - BayVBl 2020, 372 ff. = juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 CS 21.2520

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage im Außenbereich

    Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Beschwerdevorbringen nicht gegen die Maßgeblichkeit der 26. BImSchV im Hinblick auf die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - juris Rn. 14 m.w.N.; OVG SH, B.v. 19.10.2021 - 1 MB 18/21 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Im Klageverfahren wären mögliche Beeinträchtigungen der Antragsteller durch auf ihr Grundstück einwirkende Immissionen weiter aufzuklären, zumal der bloße Prüfungsausfall noch nicht zur Rechtsverletzung führt (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - Rn. 15; vgl. VG Augsburg, U.v. 16.9.2021 - Au 5 K 20.980 - juris Rn. 61 ff.).

    Unabhängig davon könnten sie zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder jederzeit auf behördliche immissionsschutzrechtliche Anordnungen gemäß § 24 BImSchG hinwirken (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - juris Rn. 16).

  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.980

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Funksendemast

    Die hiergegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 22. April 2021 zurückgewiesen (Az. 15 CS 21.398).

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV wirksam Gesundheitsbeeinträchtigungen verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 16.3.2021 - A 12/19 - juris Rn. 43; VG Kassel, B.v. 28.1.2021 - 7 L 2464/20.KS - juris Rn. 59 m.w.N.).

    Soweit der Bevollmächtigte der Kläger an dieser Stelle bemängelt, dass es sich bei Mobilfunkanlagen um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage handle und es in Anbetracht der flächendeckend steigenden Strahlenbelastung, insbesondere durch die neue 5G-Technologie, eines besonderen immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für den Bereich Digitalisierung bedürfe, ergibt sich daraus jedenfalls keine Verletzung von Nachbarrechten, da es im Rahmen des Baurechts nicht einmal einen subjektiv-öffentlichen Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung des "richtigen" Genehmigungsverfahrens in Bezug auf ein Bauvorhaben gibt (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - Rn. 11).

  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.981

    Erfolglose Klage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast - keine Verletzung des

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV wirksam Gesundheitsbeeinträchtigungen verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 16.3.2021 - A 12/19 - juris Rn. 43; VG Kassel, B.v. 28.1.2021 - 7 L 2464/20.KS - juris Rn. 59 m.w.N.).

    Soweit der Bevollmächtigte der Kläger an dieser Stelle bemängelt, dass es sich bei Mobilfunkanlagen um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage handle und es in Anbetracht der flächendeckend steigenden Strahlenbelastung, insbesondere durch die neue 5G-Technologie, eines besonderen immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für den Bereich Digitalisierung bedürfe, ergibt sich daraus jedenfalls kein Verletzung von Nachbarrechten, da es im Rahmen des Baurechts nicht einmal einen subjektivöffentlichen Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung des "richtigen" Genehmigungsverfahrens in Bezug auf ein Bauvorhaben gibt (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398 - Rn. 11).

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste

    So hätten es zudem sowohl das Verwaltungsgericht (B.v. 11.1.2021 - Au 5 S 20.2755) wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398) in dem die Baugenehmigung betreffenden Eilverfahren bestätigt.
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Den ebenfalls beantragten vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Februar 2021 ab (Au 5 S 20.2755); die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 22.4.2021 - 15 CS 21.398).
  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 6228/20

    Erlöschen einer Baugenehmigung bei wesentlichen Abweichungen von dem

    Die Prüfpflicht der Baurechtsbehörde in Bezug auf § 22 BImSchG gilt auch dann, wenn für die Mobilfunksendeanlage - wie hier - eine Standortbescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 20.08.2002, BGBl. I S. 3366, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.06.2017, BGBl. I S. 1947) durch die Bundesnetzagentur erteilt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, juris Rn. 45; VGH Bayern, Beschl. v. 22.04.2021 - 15 CS 21.398 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urt. v. 12.12.2012 - 1 K 2696/10 -, juris Rn. 23, a.A. wohl Schlotterbeck, in: Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 58 Rn. 137, allerdings ohne Begründung).
  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 1585/21

    Standortbescheinigung; fehlende Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers;

    Die Prüfpflicht der Baurechtsbehörde in Bezug auf § 22 BImSchG gilt auch dann, wenn für die Mobilfunksendeanlage - wie hier - eine Standortbescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 20.08.2002, BGBl. I S. 3366, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.06.2017, BGBl. I S. 1947) durch die Bundesnetzagentur erteilt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, juris Rn. 45; VGH Bayern, Beschl. v. 22.04.2021 - 15 CS 21.398 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urt. v. 12.12.2012 - 1 K 2696/10 -, juris Rn. 23, a.A. wohl Schlotterbeck, in: Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 58 Rn. 137, allerdings ohne Begründung).
  • VG München, 10.11.2021 - M 9 SN 21.5652

    Unzulässiger Antrag gegen Mobilfunkanlage bei fehlender Nachbarschaft

    Falsch sei insofern die Entscheidung BayVGH v.22.4.2021 - 15 CS 21.398, da der Bayer Verwaltungsgerichtshof eine eigene Prüfpflicht trotz Standortbescheinigung - die hier fehle - verkenne.
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